Die qualifizierte Baubegleitung wird durch einen Sachverständigen (BAfA Vor-Ort-Berater) während der Sanierungsphase
durchgeführt.
Diese Leistungen werden mit 50% gefördert (max. Summe beachten).
Im Rahmen einer fachgerechten Baubegleitung (siehe Merkblatt der KfW-Bank und des BAFA) muss der Sachverständige mindestens folgende
Leistungen erbringen:
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Detailplanungen, sofern anlagentechnische Komponenten (z. B. Lüftungs- oder Heizungsanlagen) eingebaut bzw. erneuert
werden
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Unterstützung bei der Angebotsauswertung
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Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen
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Übergabe der Haustechnik inklusive technischer Einweisung des Eigentümers bzw. Betreibers in die Haus- und Regelungstechnik, sofern
anlagentechnische Komponenten (z. B. Lüftungs- oder Heizungsanlagen) eingebaut bzw. erneuert werden.